
Die Einsatzbereiche der Feuerwehren haben sich in den vergangenen Jahren immer weiter in Richtung der technischen Hilfeleistungen verschoben. Das geschichtlich entstandene Hauptanliegen der Feuerwehren Brände zu bekämpfen, ist längst in den Hintergrund gerückt. So gab es zum Bsp. im Jahr 2007 in Thüringen 29.969 Einsätze. Davon fielen 10,3% (3.080) auf Brandbekämpfungsmaßnahmen, 71,3% (21.374) auf Hilfeleistungsmaßnahmen und 18,4% (5.524) auf Fehlalarmierungen (Quelle: Jahresbericht 2007, Thüringer Innenministerium).
Hilfeleistung:
Das Gebiet der technischen Hilfeleistung ist sehr vielseitig. Es umfasst alle Einsätze bei denen es nicht um die Brandbekämpfung geht.
Zum Beispiel: Eingeklemmte Personen nach Unfällen befreien, Beseitigung von Sturm- oder Unwetterschäden, Beseitigen von Kraftstoffspuren, Ausleuchten von Einsatzstellen, Gefahrgutunfälle, Höhenrettung, usw.
Brandbekämpfung:
Die Brandbekämpfung ist die klassische Aufgabe der Feuerwehr. Sie umfasst eine Vielzahl von Brandeinsatzarten. Dazu gehören zum Beispiel der Mülltonnenbrand ebenso wie der Zimmer-, Kraftfahrzeug- und Lagerhallenbrand. Die einzelnen Brände werden wie nachfolgend aufgeführt unterteilt.
Entstehungsbrand: Die kleinste Brandform. Das Feuer war so klein, dass nur ein Kleinlöschgerät (z.B. eine Kübelspritze) zum Löschen eingesetzt werden musste. Zum Beispiel, wenn nur ein Adventskranz auf einem Tisch brennt oder ein kleiner Mülleimer brennt.
Kleinbrand: Ein Rohr wurde für die Brandbekämpfung eingesetzt. Zum Beispiel bei Pkw- oder Containerbränden.
Mittelbrand: Zwei Rohre waren zum Löschen der Flammen nötig.
Großbrand: Drei und mehr Rohre mussten eingesetzt werden, um den Brand unter Kontrolle zu bekommen.
Alarmübung: Training unter Alarmbedingungen (z.B. siehe Brandübung Schule Neudietendorf. click…). In der Regel sind die Einsatzkräfte nicht über diese Übung informiert worden, sie kommt überraschend. Mit dieser Übungsart soll der Ernstfall realistisch simuliert werden. Die Kameraden werden deshalb über Funkmeldeempfänger alarmiert und rücken mit Blaulicht und Martinhorn aus. Damit wird ein psychischer Druck und zeitlicher Stress erzeugt, wie er im Ernstfall auch vorkommt. Solche Übungen sind ein wichtiger Teil der permanenten Ausbildung der Feuerwehrleute in Neudietendorf.
Fehlalarm: Die Alarmierung der Feuerwehr war berechtigt, sie musste jedoch nicht mehr eingreifen. Das kann zum Beispiel bei der Auslösung einer automatischen Brandmeldeanlage der Fall sein. Oder etwa, wenn ein Feuer bereits vor Eintreffen der Feuerwehr schon gelöscht wurde.
Böswilliger Fehlalarm: Der Name sagt es schon - ein Mensch hat mutwillig ohne tatsächliche Notwendigkeit die Feuerwehr gerufen. Ob direkt per Telefon oder durch einen Feuermelder. Im überwiegenden Teil der Fälle wird der oder die Täter jedoch ermittelt, auch wenn vermeintlich anonym angerufen wurde. Die moderne Technik macht's möglich. Und dann wird's richtig teuer: Den Verursacher erwarten eine Geld- oder Haftstrafe (bis zu einem Jahr) für die missbräuchliche Nutzung von Notrufeinrichtungen und Rechnungen für die gesamten aufgelaufenen Kosten für diesen Einsatz von Feuerwehr und Polizei.