
Edit: (13.10.09) Verbot von "Himmelslaternen" seit dem 01.10.09 nun auch in Thüringen. Geregelt in der Thüringer Fluglaternenverordnung (ThürOBFluglatVO) vom 22.09.09.
Thüringer ordnungsbehördliche Verordnung zur Verhütung von Gefahren durch den Betrieb von unbemannten Ballonen, sogenannten Fluglaternen (Thüringer Fluglaternenverordnung - ThürOBFluglatVO)
Vom 22.September 2009-10-13
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§1
Verbot des Betriebs von unbemannten Ballonen
Es ist verboten, in Thüringen unbemannte Ballone in Betrieb zu nehmen, bei denen die Luft mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen erwärmt wird (sogenannte „Fluglaternen“ oder „Himmelslaternen“).
§2
Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig im Sinne des ³ 50 OBG handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen §1 unbemannten Ballone in Betrieb nimmt.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden.
(3) Die Zuständigkeit des Landesverwaltungsamtes wird nach § 51 Abs. 2 Nr.3 Halbsatz 2 OBG auf die Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und erfüllender Gemeinden übertragen.
§ 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am achten auf die Verkündung folgenden Kalendertag in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2014 außer Kraft.
Weimar, den 22.09.2009
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Die Feuerwehr warnt vor diesen neuen Trend, der aus Asien zu uns kam. Es handelt sich dabei um einen auf der Unterseite offenen Ballon, der aus Reispapier und Bambus hergestellt wird und eine Höhe bis zu 100 cm haben kann. Die Luft in dem Ballon wird wie bei einem echten Heißluftballon erhitzt. Als Brennstoff wird eine Baumwollkerze verwendet, die ein ca. 30 cm hohes offenes Feuer erzeugt und den Flugkörper erleuchtet und aufsteigen lässt.
Leider werden die Gefahren die von diesen Ballons ausgehen falsch eingeschätzt. In den Produktbeschreibungen der Hersteller wird darauf hingewiesen, dass "eine Brandgefahr nicht ausgeschlossen werden kann! Die Ballone sind nur bei Windstille und nicht in der Nähe von Bebauungen, Wäldern und Menschenansammlungen zu benutzen“.
Dies sind Voraussetzungen, die in der Praxis bei einer Steighöhe von bis zu 500 m gar nicht eingehalten werden können. Außerdem besteht bereits beim Entzünden die Gefahr, dass sich auch die Papierhülle entzündet. Hierdurch sind Verbrennungen möglich oder brennbare Gegenstände in der Umgebung können in Brand gesetzt werden. Die weitaus größere Gefahr ist jedoch, dass diese "fliegenden Fackeln" je nach Wind- und Wetterlage unkontrolliert umher treiben und abgetrieben werden, zumal die Durchschnittliche Brenndauer bis zu 30 min betragen kann. Fallende Winde oder eine Beschädigung können die Fackel zu Boden treiben und dies kann zu Bränden führen. Man möchte sich lieber nicht vorstellen, was passiert, wenn der brennende Ballon oder Teile davon auf einer Scheune oder in einem trockenen Feld oder Wald landen. Nicht umsonst empfiehlt ein Hersteller sogar, vor Verwendung den Versicherungsschutz zu überprüfen?!

Leider gibt es Deutschland bereits eine Häufung von Brandeinsätze der Feuerwehren zu beklagen, die ihren Ursprung in einer Himmelslaterne haben.
Aus diesen genannten Gründen warnt die Feuerwehr Neudietendorf vor dem Einsatz von Himmelslaternen. Verzichten Sie auf solche gefährlichen Ballons und zaubern Sie eine romantische Stimmung lieber auf andere ungefährliche Art.
Ihre Feuerwehr Neudietendorf.