Verbrennen von Grünschnitt

Die Verbrennung darf nur in den dafür vorgesehenen Zeiträumen erfolgen. Die Festlegung der entsprechenden Zeiträume legt das Landratsamt Gotha fest.

Bezüglich der Verbrennung sind nachfolgend genannte Grundsätze und Gesichtspunkte unbedingt zu beachten:

1. Es darf nur trockener unbelasteter Baum- und Strauchschnitt, der auf nicht gewerblich genutzten Grundstücken anfällt, verbrannt werden.

2. Die Verbrennung von pflanzlichen Abfällen ist der Verwaltungsgemeinschaft Neudietendorf mindestens zwei Werktage vor Beginn, mit Angabe des Verantwortlichen, dem genauen Zeitpunkt sowie der genauen Örtlichkeit, anzuzeigen.

3. Zum Anzünden und zur Unterstützung des Feuers dürfen keine häuslichen Abfälle, Reifen, Mineralölprodukte oder mit Schutzmitteln behandelte Hölzer benutzt werden.

4. Es müssen folgende Mindestabstände eingehalten werden:
- 50 m zu öffentlichen Straßen,
- 100 m zu Lagern mit brennbaren Flüssigkeiten oder Druckgasen sowie zu Betrieben, in denen explosionsgefährliche oder brennbare Stoffe hergestellt, verarbeitet oder gelagert werden,
- 20 m zu landwirtschaftlichen Flächen mit leicht entzündlichem Bewuchs,
- 100 m zu Waldflächen,
- 15 m zu Öffnungen in Gebäudewänden mit weicher Überdachung sowie zu Gebäuden mit brennbarer Außenverkleidung,
- 5 m zu Grundstücksgrenzen,
- 25 m zu Hecken, Sträuchern und Bäumen.

5. Die Abfälle müssen so trocken sein, dass sie unter möglichst geringer Rauchentwicklung verbrennen.

6. Die Verbrennungsstellen auf bewachsenem Boden sind mit Schutzstreifen zu umgeben und nach Abschluss ausreichend mit Erde abzudecken oder mit Wasser abzulöschen.

7. Das Material für die vorgesehene Verbrennung darf erst maximal 3 Tage vor dem Termin des Abrennens am vorgesehenen Standort aufgebaut werden. Material, das bereits zu einem früheren Zeitpunkt abgelagert wurde, ist im Interesse des Schutzes von Kleintieren generell umzusetzen.

8. Die Verbrennungsstellen sind zu beaufsichtigen bis Flammen und Glut erloschen sind. Eine Nachkontrolle ist generell zu gewährleisten.

Ihre Feuerwehr Neudietendorf