Wespen, Bienen, Hummeln und Hornissen

Jedes Jahr im Sommer treten gehäuft Klagen über Wespen, Bienen, Hummeln und Hornissen auf. Grundsätzlich stellen sie jedoch keine Gefahr dar. Ihr Stich ist zwar schmerzhaft, jedoch in der Regel nicht besonders gefährlich oder gar tödlich. Lediglich für Menschen mit einer Insektengiftallergie (2 - 3% der Bevölkerung) können Stiche schwerwiegende Folgen haben.

Man sollte auch bedenken, dass unsere vermeidlichen „Störenfriede“ einen wichtigen Einfluss auf die Dichte der Population bei vielen Ernte- und Forstschädlingen haben und zudem bestäuben sie zahlreiche Wild- und Kulturpflanzen. Wespen unterstehen dem allgemeinen Schutz, eine Vielzahl von ihren Arten sogar einem besonderen Schutz nach § 20 BNatSchG. Das heißt, sie dürfen grundsätzlich nicht ohne einen triftigen Grund entfernt werden. Bei der Umsiedelung oder gar Beseitigung eines Hornissen- oder Hummelnestes ist ein Antrag auf Befreiung von den artenschutzrechtlichen Verboten erforderlich.

Die Feuerwehr rückt zu Wespennestern u.ä. nur dann aus, wenn eine konkrete Gefahr vorliegt. Eine Gefahr ist z.B. dann gegeben, wenn die Nutzer einer Einrichtung in ihrer Mobilität stark eingeschränkt sind und sich vor einem Insektenbefall nicht ausreichend schützen können. Dies ist z.B. in Krankenhäusern, Kindergärten und Altenheimen der Fall.

Auch sollte man bedenken dass diese Tiere nur wenige Monate leben. Man kann ihre Nester im Herbst problemlos entfernen, sie sind um diese Jahreszeit verlassen und stellen keine Gefahr mehr dar. Beratung und Hilfe zu diesem Thema erhalten Sie bei diversen Umweltverbänden oder unter den nachfolgenden Links.

www.hornissenschutz.de, www.hymenoptera.de, www.nabu.de